Thema: Altdeutschland Bayern - Vorschriften für den Dienstgebrauch
bayern klassisch Am: 06.09.2022 12:06:33 Gelesen: 1341# 7@  
Liebe Freunde,

bei der routinemäßigen Durchsicht meiner Primärquellenbestände fiel mit beim 1. Verordnungs- und Anzeige-Blatt vom 11.01.1855 die Verordnung Nr. 419 vom 06.01.1855 auf, die ich hier wiedergeben möchte.




Es ging um die Lieferungen von Marken der Bezirkskassen an die "äusseren Postanstalten" (in der Masse also an die Postexpeditionen); da scheint es wohl mehrfach zu Reklamationen gekommen zu sein, und die "äusseren Postanstalten" bekamen wohl aus München bogenweise Marken zugeleitet, mit deren Zustand sie nicht zufrieden waren.

Ob es Überschneidungen mit Makulaturdrucken, oder Festklebungen in Folge höherer Feuchtigkeit waren, die das Volk unten aufmucken ließen, werden wir wohl nicht mehr sicher feststellen können - interessant ist aber der Modus operandi und die gleichzeitige Unterstellung, dass die Schuld für unbrauchbare Marken und Bögen in München wohl eher bei den äusseren Poststellen gesehen wurde, als irgendwo sonst.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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