Thema: (?) (128/141) Neues vom VP - dem Verband Philatelistischer Prüfer
Richard Am: 07.10.2022 10:00:30 Gelesen: 22508# 143@  
VP Verbandsprüfer Jahreshauptversammlung, Göttingen 22.09.2022

VP und VPEX beschreiten zukünftig gemeinsamen Weg

Im Anschluß an eine gemeinsame Arbeitstagung anlässlich der VP Jahreshauptversammlung 2022 unterzeichneten der Verband Philatelistischer Experten -VPEX- (Österreich) und der Verband philatelistischer Prüfer e.V. -VP- (Deutschland) ein gemeinsames Kommuniqué. Darin erklären VPEX und VP ihre zukünftig umfassende inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit. Dies betrifft nicht nur beispielsweise die Erarbeitung einheitlicher Prüfungsstandards sondern insbesondere eine konstruktive gemeinsame mediale Präsenz zum Vorteil aller Prüfkunden. Auch wird die zwischen Österreich und Deutschland grenzüberschreitende Kooperation in Form einer gemeinsamen Verbandsprüfstelle manifestiert.

Die bilaterale „Göttinger Erklärung“ der Verbandsprüfer ist - auf der Grundlage des Fortbestandes rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit beider Organisationen - Ausdruck grundlegender dynamischer Neustrukturierung eines ansonsten im deutschsprachigen Raum seit Jahrzehnten starren philatelistischen Prüfwesens. Koordinatoren dieser Verbandszusammenarbeit sind Dr. Carsten Burkhardt (Cottbus) und Axel Dörrenbach (Düsseldorf).

Wer ist Verbandsprüfer? Wofür steht „VP“?

Verbandsprüfer (kurz „VP“) darf sich derjenige nennen, der prüfendes Mitglied einer gleichnamigen Organisation ist, d. h. diejenigen Organisationen, die den Begriff „Verband“ institutionell in ihrem geschützten Namen oder durch ihre Rechtsform führen. Das ist in Deutschland ausschließlich der Verband philatelistischer Prüfer-VP- und in Österreich der Verband philatelistischer Experten -VPEX-. Alle übrigen philatelistischen Prüfer können sich, je nach dem wo sie Mitglied sind, allenfalls als „Verb-u-ndsprüfer“ (sofern sie einem Prüferbund angehören; die irreführende Bezeichnung „Bundesprüfer“ wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich verboten) oder allgemein als „Vereinsprüfer“ bezeichnen, aber keinesfalls als legitimer „Verbandsprüfer“.



Lothar Herbst, 1. Vorsitzender des VP (l.) und Claudius Kroschel, Präsident des VPEX unterzeichnen die gemeinsame Verbandsprüfer-Erklärung.

Wer ist Verbandsprüfer? Wofür steht „VP“?

Verbandsprüfer (kurz „VP“) darf sich derjenige nennen, der prüfendes Mitglied einer gleichnamigen Organisation ist, d. h. diejenigen Organisationen, die den Begriff „Verband“ institutionell in ihrem geschützten Namen oder durch ihre Rechtsform führen. Das ist in Deutschland ausschließlich der Verband philatelistischer Prüfer-VP- und in Österreich der Verband philatelistischer Experten -VPEX-. Alle übrigen philatelistischen Prüfer können sich, je nach dem wo sie Mitglied sind, allenfalls als „Verb-u-ndsprüfer“ (sofern sie einem Prüferbund angehören; die irreführende Bezeichnung „Bundesprüfer“ wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich verboten) oder allgemein als „Vereinsprüfer“ bezeichnen, aber keinesfalls als legitimer „Verbandsprüfer“.



Handschlag in Göttingen: Auf gemeinsame Arbeit! Lothar Herbst (l.) und Claudius Kroschel, dahinter Axel Dörrenbach und Dr. Carsten Burkhardt
 
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