Thema: Motiv Wappen
wajdz Am: 03.11.2022 23:13:07 Gelesen: 23800# 173@  
Der Adler als Deutscher Wappenvogel im III.Reich

Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs vom 5. November 1935.
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, bestimme ich:
A r t i k e l 1
Das Reich führt als Sinnbild seiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
A r t i k e l 2
Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
A r t i k e l 3
Die Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1877) wird aufgehoben.
A r t i k e l 4
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreters des Führers dir zur Ausführung des Artikels 1 erforderlichen Vorschriften.
Berlin, den 1. November 1935.

Gemäß der obigen Verordnung wurde der Reichsadler als deutsches staatliches Hoheitszeichen durch das Hakenkreuz ausgewechselt. Auf Dienstmarken für die Landes- und Regierungsbehörden als Hakenkreuz im Eichenkranz. Auf Dienstmarken der Partei (es gab ja nur noch die NSDAP) den Adler mit ausgebreiteten Schwingen, in den Fängen den Eichenkranz mit Hakenkreuz auf einem Sockel, entsprechend dem Hoheitszeichen der Wehrmacht.

Hier wird der Adler als das dargestellt, was er tatsächlich ist, ein Raubvogel mit seiner Beute.



Auf eine Sonderausgabe schaffte es diese Variante als MiNr 689 (6)/ 690 (12) · 04.04.1939 · zum Reichsberufswettkampf 1939.

MfG Jürgen -wajdz-
 
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