@ nagel.d
[#44]Völlig korrekt. Es betrifft generell nur gewerbliche Anbieter. Private Veräußerung unterliegen keinen Restriktionen. Das würde ja sonst auch bedeuten, dass der Versand eines Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenkes von Freunden oder Verwandten aus z.B. Frankreich nach Deutschland Sanktionen unterworfen wäre.