Thema: Recht: Ware entsprach nicht den Vorstellungen des Käufers (Thema geschlossen)
drmoeller_neuss Am: 07.11.2022 19:54:48 Gelesen: 3661# 17@  
@ BMmike [#16]

Das Problem ist hier, dass der Verkäufer die Ware nicht zurücknimmt und deswegen den Kaufbetrag nicht gutschreibt. Warum das so ist, wissen wir nicht.

Normalerweise erhält man eine Information über die Gutschrift. Hinweis: der Händler muss bei einem erfolgreichen Widerruf den Kaufpreis zurückzahlen, d.h. der Käufer muss sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen.

Grundsätzlich darf ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld gültige Kaufverträge schliessen, wenn diese aus Mitteln bewirkt wurde, die dem beschränkt Geschäftsfähigen von den Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung (zum Beispiel Geldgeschenke von den Großeltern) zur freien Verfügung gestellt wurden. (§ 110 BGB)

Das BGB definiert keinen Höchstbetrag, es wird auf das "übliche" altermäßige gezahlte Taschengeld abgestellt. Natürlich besteht bei größeren Einkäufen eine Rechtsunsicherheit beim Händler, weswegen sich der Händler bei den Erziehungsberechtigten absichert (zweite Unterschrift bei Bestellungen durch Minderjährigen) oder der Händler verkauft nur an Volljährige.

Aber da wir den Kaufbetrag nicht kennen, ist auch hier Rätselraten angesagt.
 
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