Thema: Recht: Ware entsprach nicht den Vorstellungen des Käufers (Thema geschlossen)
bovi11 Am: 07.11.2022 20:20:37 Gelesen: 3616# 19@  
@ Jakob.wieberneit [#18]

Den Inhalt der Sendung kann man in jedem Fall natürlich prüfen.

In dem Fall, dass man den bestellten Artikel eigentlich haben möchte, dieser aber nicht der Beschreibung entspricht oder mangelhaft ist, hat man die üblichen Rechte bei Mängeln des Kaufgegenstands.

Hier gilt: Nichts mehr bezahlen und verrechnen!
 
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