Thema: Recht: Ware entsprach nicht den Vorstellungen des Käufers (Thema geschlossen)
drmoeller_neuss Am: 07.11.2022 20:20:42 Gelesen: 3618# 20@  
Nutzen wir die kleine Pause in diesem Thema, um über das bestellte Los 966377529 bei Sieger zu diskutieren.



Was wird eigentlich verkauft? Das weiss nur der Verkäufer. Der Käufer weiss noch nicht einmal, ob er Belege oder lose Marken bekommt. Das Material kann aus der Volksrepublik China oder Taiwan sein.

Dazu kommt als Blickfänger ein Photo mit dem Hinweis, dass die abgebildeten Stücke gar nicht enthalten sein müssen. Würdest Du im Supermarkt einen Becher "Süßspeise" kaufen, wo nur darauf steht, der Becher kann Joghurt, Rote Grütze oder Pudding enthalten?

Wenn Du mit dem Artikel nicht zufrieden bist, kannst Du natürlich den Kaufvertrag nach Fernabsatzrecht widerrufen (Widerrufsfrist beachten, in der Regel 14 Tage). Sollte die Zusammenstellung in einem versiegelten Umschlag kommen, darfst Du den natürlich zur Prüfung der Ware aufmachen. Du kannst aber nicht einzelne Stücke herausnehmen und den Rest zurückschicken.

Ich schlage Dir zum Erwerb bessere Möglichkeiten vor. Ich biete zum Beispiel in der philaseiten-Auktion Pakete mit echt gelaufenen Belegen an, pro Beleg zwischen 10 und 20 Eurocent. Natürlich werden da für Dich uninteressante Stücke dabei sein, aber das ist im Preis kalkuliert und Du kannst nicht benötigte Belege auch weiter vertauschen.

Für die philaseiten-Auktion musst Du Dich separat anmelden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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