Thema: Recht: Ware entsprach nicht den Vorstellungen des Käufers (Thema geschlossen)
drmoeller_neuss Am: 07.11.2022 20:37:23 Gelesen: 3515# 23@  
@ bovi11 [#22]

Deutsch scheint nicht das Lieblingsfach des Mitgliedes Jakob.wieberneit in der Schule zu sein. :(

Nun, heutzutage gibt es auch Software-Werkzeuge zur Rechtschreibprüfung. Am einfachsten, man schreibt seinen Text in Microsoft Word und schaut sich noch einmal die Textstellen genau an, die mit einer geschlängelten roten Linie unterstrichen sind. Auch Satzzeichen haben ihren Sinn in einer Sprache. Im übrigen ist ein ordentliches Deutsch eine Höflichkeit gegenüber dem Leser und der Leserin (und vor allem gegenüber der philaseiten-Redakteurin Brigitte Ammon, die die Beiträge korrigieren muss).

Die Ware wurde geöffnet musste allerdings feststellen, dass diese beschädigt war.

Das könnte auf einen Sachmangel schliessen lassen. Unabhängig davon kann der Käufer innerhalb der Frist ohne Angaben von Gründen den Kauf widerrufen, wenn er die Ware zurückschickt.

Möglicherweise liegt ein Transportschaden vor.

Aber wir wissen es nicht. Solche Mandanten machen doch Spaß, denen man den Sachverhalt häppchenweise aus der Nase ziehen muss. :)
 
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