Thema: Recht: Ware entsprach nicht den Vorstellungen des Käufers (Thema geschlossen)
TeeKay Am: 07.11.2022 20:44:38 Gelesen: 3500# 26@  
Gerichte haben schon entschieden, dass Verbraucher ausgepackte, aufgebaute und befüllte Wasserbetten bei voller Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben können. Warum sollte das bei Briefmarken-Zusammenstellungen nicht genauso gelten? Sinn des Widerrufsrechts ist es ja gerade, dass der Verbraucher die Ware zuhause prüfen kann. Die Ware ist in dem Fall kein versiegeltes Päckchen, das man von außen anschauen kann, sondern der Inhalt des Päckchens.

Wenn Sieger ein Problem mit möglicher Markenentnahme hat, müssen sie halt beim Packen dokumentieren, was sie ins Päckchen packen. In der Regel dürfte das bei diesen Paketen kiloweise gekaufte Motivware sein, die bei der Retoure mangels Wert weggeworfen wird. Wenn die enthaltenen Marken beschädigt waren, ist Umtausch/Rückgabe ohnehin möglich, sonst könnten sie dir ja auch Päckchen mit 100% beschädigten Marken schicken und behaupten, bei Paketen sei die Rückgabe leider ausgeschlossen.

Statt das auf sich beruhen zu lassen, wie in [#21] gesagt, würde ich das mit Sieger ausfechten. Und anschließend woanders kaufen und deren Werbung abbestellen.
 
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