@ Attila
[#5]Der BPP beschreibt doch exakt seine Aufnahmebedingungen.
[i]
https://www.bpp.de/ueber-uns/mitgliedsaufnahme/ e) eine Beschreibung des Umfangs und Inhaltes der eigenen Prüf- und Vergleichssammlung (Marken, Abstempelungen, Fälschungen usw.), k) Eine schriftliche Erklärung, nach der sich das zur Prüftätigkeit erforderliche Vergleichsmaterial im Eigentum des Bewerbers frei von Rechten Dritter befindet. Auf gegebenenfalls zusätzlich verfügbares Vergleichsmaterial Dritter ist hinzuweisen. 6) Zur Hauptprüfung hat der Kandidat sein vollständiges Vergleichsmaterial (Prüfsammlung) im Original sowie seine Registrierung gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende der Prüfungskommission von der Vorlage des vollständigen Vergleichsmaterials bzw. der vollständigen Registrierung absehen.Prüfsammlung heißt nicht das gesamte angesammelte Material, sondern die wesentlichen Teile die für eine exakte fehlerfreie Prüfung erforderlich sind.
Und zudem steht da auch etwas von begründeten Ausnahmefällen.
Lesen bildet.
Beste Grüße