Thema: Ebay's AVD - AFD Angebote: Käufer sollten auf Erfüllung bestehen
drmoeller_neuss Am: 24.11.2022 16:27:18 Gelesen: 4190# 26@  
@ Baber [#12]

Das ist doch nichts Ungewöhnliches. Wer sich nicht die Mühe machen will, so ein Album zu fotografieren (scannen geht ja schlecht) sucht halt ein passendes Bild. Daraus schon ein Betrug ableiten zu wollen ist etwas weit hergeholt.

Bitte, bitte nicht!

Jeder einfache Schnappschuss geniesst den Schutz des Urheberrechtes ("Lichtbild", § 72 UrhG). Das Bild muss noch nicht einmal etwas "besonderes" darstellen, jedes Handy-Foto geniesst diesen Schutz.

Der Urheber des Lichtbildes kann vom Verletzer Schadensersatz fordern, für ein einfaches Bild sind bis zu 100 EUR fällig. Dazu kommen eventuelle Anwaltskosten.

Ich kann nur jedem Verkäufer und jeder Verkäuferin raten, die Photos zu den Angeboten selbst aufzunehmen. Schon preiswerte Handys machen vernünftige Bilder, es gibt keinen Grund, Bilder aus dem Netz zu "klauen".

Wer geklaute Bilder gegen andere geklaute Bilder austauscht, erhöht nur sein persönliches Risiko.

(Strafrechtlich ist das natürlich kein Diebstahl).
 
Quelle: www.philaseiten.de
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