@ Jürgen Häsler
[#95] Interessant wäre die Frage, ... Diese Frage bzw. die Grundfrage dahinter, inwieweit "Weiden" zu
sowas überhaupt befugt bzw. berechtigt war, wird Dir nur ein Richter beantworten können - falls jetzt jemand die Post wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung anzeigt bzw. die Post auf Schadenersatz verklagen sollte. Solange aber kein Richter die Frage eineindeutig ausurteilt, ist die Frage leider nur für eine akademisch-juristische Uni-Vorlesung "gut" ;-) Unbefriedigend - aber vielleicht erbarmt sich ja jetzt jemand? ;-)
Beste Grüße
Thomas