@ bayern klassisch
[#22]Selbst bei 80% dürfte die Amtssprache mitnichten Deutsch sein. Und das Sie als ehemaliger Finanzbeamter nicht in der Lage sind, den Inhalt, Sinn und Zweck von Steuergesetzen zu erfassen erschreckt mich zutiefst...so von Kollege zu Kollege. Zumal Sie hier anhand dieses Gesetzes Ihre Chance wittern, Unsinn über "Eliten" und die Demokratie im Allgemeinen zu verfassen.
Mit diesem Gesetz wird mitnichten der kleine ab und an Privatverkäufer als Zielgruppe betrachtet, der interessiert das FA nicht (sollte Ihnen aus dem beruflichen Leben durchaus bekannt sein, sofern Sie nicht nur Kanzleibeamter waren), hier wird auf spezielle Arten von Verkäufen und Angeboten abgezielt. Und der kleine Privatverkäufer ist Beifang, Gleichbehandlung und so...
Alles Gute im verdienten Ruhestand und weiterhin viel Sammlerglück.