Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
chris63 Am: 10.01.2023 00:50:13 Gelesen: 6355# 41@  
@ mark94 [#39]

nicht das der falsche Eindruck entsteht, seit 35 Jahren habe ich als Gewerblicher einen Dauerzwist mit dem FA.

Zu den Fakten:

Das Gesetz regelt wer (Plattformen), wann (Quartalsweise, 10.1 des Folgejahres), wie (elektronisches Datenblatt), was (Verkäufe), wen (Verkäufer), welche Daten (Name, Konto, SteuerID, Adresse) unter Berücksichtigung Bagatellgrenzen zu melden hat. Mehr nicht!

Eine Steuerpflicht entsteht durch gewerbliches Handeln oder durch Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist (Briefmarken 1 Jahr). Du kannst Dir nicht vorstellen, wie mir der Kamm schwillt schon nur bei der Überschrift. Eine Verknüpfung zwischen Steuerpflicht und Anzahl Verkäufe ist falsch. Z.B. wäre eine Überschrift besser: Auswirkungen des Gesetzes für privat gemeldete Nutzer die gewerblich Handeln. Für ein Thema wie: Für und wieder einer Gewerblichkeit eines Briefmarkensammlers bitte Richards Wunsch nach neuem Thema folgen.

Auswirkungen des Gesetzes:

1. Massiver Bürokratieabbau bei den Finanzämtern, die Daten müssen nicht mehr einzeln gesammelt und angefordert werden.
2. Steuergerechtigkeit, jeder erwischte Steuerhinterzieher senkt die Steuerlast der Ehrlichen.
3. EU weite Gültigkeit und Datenaustausch, auch grenzüberschreitender Steuerbetrug wird erschwert.

Mehr gibt es zu dem Gesetz nicht zu sagen, außer es ist sehr verkürzt, dies nur aus Briefmarkensammlersicht zu sehen.

Christof
 
Quelle: www.philaseiten.de
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