Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
armeico Am: 11.01.2023 08:55:26 Gelesen: 5913# 48@  
Ich habe folgende Frage dazu: Es wird immer von einer Plattform oder sonstigen Verkaufs-Orten ausgegangen.

Beispiel:

10 Verkäufe auf der Onlineplattform 1 mit 650 Euro Umsatz
10 Verkäufe auf einem Trödelmarkt mit 650 Euro Umsatz
11 Verkäufe auf der Onlineplattform 2 mit 650 Euro Umsatz.
Das sind 31 Verkäufe.

Wie wird man in diesem Beispiel (fiktiv) behandelt, seitens der jeweiligen Betreiber, die ja nichts von einander wissen. Das FA kann ja auch nichts zusammen rechnen, da ja, so stelle ich mir das vor, nichts gemeldet wird.

Gruß
Arthur
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17800
https://www.philaseiten.de/beitrag/311210