Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
chris63 Am: 11.01.2023 10:29:50 Gelesen: 5986# 52@  
@ armeico [#48]

Hallo,

dein Beispiel benötigt zur Beantwortung weitere Information, weitere Annahmen fiktiv.

Du hast ein Gewerbe für Haushaltsentrümpelungen, auf den Plattformen bist Du mit SteuerID, Konto, Addresse, Name usw privat angemeldet. Auf dem Trödelmarkt auch privat mit Deinen Daten angemeldet. Deine Verkäufe Plattformen/Trödelmarkt verbuchst Du nicht unter Deinem Gewerbe. Auf dem Trödelmarkt verkaufst Du bei Deinen Haushaltsentrümpelungen vorgefundene Neuware, ein Finanzbeamter ist anwesend und nimmt Deine Daten auf. Auf den Plattformen verkauft Du auch Sachen aus den Haushaltsauflösungen. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt, nebst wettbewerblichen Fragen.

Nach jetzigem Stand, (es fehlen noch Durchführungsvorschriften für das Gesetz, noch ist der Filter, den die Finanzbehörden über die Daten legen bekannt) wirst Du durch das Raster fallen, eine Meldung der Verkäufe auf den Plattformen findet nach jetzigem Stand nicht statt. Ändere eine der fiktiven Annahmen zu Deinen Gunsten, und die Wahrscheinlichkeit, dass Du erwischt wirst, geht gegen Null. Der Neuwarenverkauf auf dem Trödelmarkt wird allerdings Folgen haben, die haben aber nichts mit dem Gesetz zu tun. Auch könnte bei einer Prüfung ein Finanzbeamter auf die Idee kommen, Plattformen anzuschreiben und nach Verkäufen unter deinen Daten zu fragen, hat aber auch nichts mit dem Gesetz zu tun.

Die hier und anderswo suggerierte Angst ein wirklich privater Briefmarkensammler würde in ungerechter Weise belangt werden ist Quatsch (Sorry Mark94), der umgekehrte Fall bleibt bestehen: Alle kleinen Betrüger werden weiter durch das Raster fallen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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