Thema: Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
Nachtreter Am: 15.01.2023 17:58:46 Gelesen: 4980# 72@  
@ 22028 [#70]

Hat er auch - mit Bezug auf einen Juristen. Nur sollte man vor § 5 auch die §§ 2-4 lesen, die alles ziemlich genau definieren (z. B. Plattformbetreiber, Anbieter).

Viele Grüße

Nachtreter
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/17800
https://www.philaseiten.de/beitrag/311612