Thema:
Steuertransparenzgesetz: Änderungen für Verkäufer über digitale Plattformen
Nachtreter
Am: 15.01.2023 17:58:46
Gelesen: 4980
# 72
@
@ 22028
[#70]
Hat er auch - mit Bezug auf einen Juristen. Nur sollte man vor § 5 auch die §§ 2-4 lesen, die alles ziemlich genau definieren (z. B. Plattformbetreiber, Anbieter).
Viele Grüße
Nachtreter
Quelle: www.philaseiten.de
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