@ Richard
[#4]Hallo, Richard,
dieses Procedere setzt voraus, dass es zunächst überhaupt jemanden gibt, der ein solches zu beurteilendes Stück entdeckt und vorstellt. Besäße ein anderer Sammler (oder auch mehrere) ebenfalls ein solches Exemplar, spräche wohl schon einiges gegen eine bloße Druckzufälligkeit. Deswegen habe ich nicht den zweiten Schritt vor dem ersten getan.
Sollte ich also zunächst einen Prüfer beauftragen oder alternativ die Bundesdruckerei kontaktieren? Oder beides? Ich habe damit leider keine einschlägigen Erfahrungen.
Gruß von Harry