@ 10Parale
[#4] Jeder der an der Grenze zur Gewinnerzielungsabsicht und darüber hinaus Waren bei ebay einstellen will, wird sich vorher gut Gedanken machen müssen, ob er doch nicht lieber vorab eine Gewerbeanmeldung ausfüllt, die recht günstig auf den Rathäusern zu haben ist.Da kann mich bovi11 gerne korrigieren, aber eine Gewinnerzielungsabsicht ist gemäß Wettbewerbsrecht nicht maßgeblich. Da sollte sich ein Verkäufer schon viel früher Gedanken machen, ob er sein Internet-Angebot nicht in Ordnung bringt und ein gewerbliches Konto anmeldet.
Beste Grüße!
Lars