Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
Jürgen Häsler Am: 08.03.2023 19:43:28 Gelesen: 2697# 35@  
Grünes Licht für digitale Mitgliederversammlungen

Der Bundesrat hat am 3. März 2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt.

Auf der Website des Bundesrates [1] heißt es weiter:

Bewährte Corona-Sonderregel

Das Gesetz knüpft an eine Sonderregelung für die Zeit der Covid-19 Pandemie an. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung seien die damit eröffneten Möglichkeiten auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll, heißt es in der Begründung. Zudem führe dies zu einer Stärkung der Mitgliedschaftsrechte und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und dann wie geplant am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Das Gesetz wird also noch im Laufe des Monats März 2023 in Kraft treten.

[1] https://www.bundesrat.de/pk-top.html?id=23-1031-01
 
Quelle: www.philaseiten.de
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