Thema: Deutsche Abstimmungsgebiete Allenstein: Was ist von diesem Angebot zu halten?
robste1987 Am: 18.03.2023 09:27:16 Gelesen: 1611# 2@  
Ich nehme mir mal die Freiheit auch meinen Senf dazu zu geben:

Fakten:

"-.-" bedeutet ja nur, dass kein Preisansatz möglich war, wahrscheinlich weil die Marke so selten/nie angeboten wurde. Das bedeutet ja nicht zwangsläufig das die Marke selten / wertvoll ist.

Man stelle sich nur eine Briefmarke vor, die (fast) niemanden interessiert. (Fast) Kein Händler schreibt die auf eine Preisliste oder in einen Auktionskatalog. Folglich entsteht da auch ein "-.-"

Ob die Marken gefälscht, verfälscht oder echt sind kann ich nicht sagen. Es ist bei jedem Kaufvertrag grundsätzlich möglich zu vereinbaren, dass ein externer Sachverständiger sich den Kaufgegenstand ansieht, etwa der TÜV bei einem Gebrauchtwagen oder eine Tierärztin bei einem Reitpferd. Das erspart Käufer und Verkäufer oft viel Ärger! Man kann schriftlich anfragen ob der Verkäufer einverstanden ist dass sich ein externer Prüfer nach Wahl des Käufers den den Viererblock ansieht und was geschieht, wenn der Prüfer zu dem Schluss kommt, das die Marke nicht echt ist. Es kommt häufig vor, dass der Verkäufer mit so etwas auf Anfrage kein Problem hat. Fast genau so häufig passiert es, dass der Käufer nicht (mehr) kaufen will, wenn der Verkäufer eine externe Begutachtung ablehnt.

Vermutung:

Kann es sein, dass irgendjemand einfach einen kompletten Bogen aufgeteilt hat und dabei mehrere Viererblocks entstanden sind, die jetzt verkauft werden?

Meinung:

Ich würde das kaufmännisch sehen und mir selbst zwei Fragen stellen.

1. Kann und möchte ich aktuell knapp 1000€ für Briefmarken ausgeben?
2. Kriege ich woanders für 1000€ etwas anderes für meine Sammlung das interessanter ist?

Weil ich auf die erste Frage mit "Nein" und auf die zweite mit "Ja" antworten würde, hätte sich der Kauf für mich erledigt. Um in Zukunft Zeit zu sparen und die Umwelt zu schonen würde ich eine Postkarte oder e-Mail schicken, dass keine weiteren Werbesendungen erhalten möchte und daher nach Artikel 21 Absatz 2 der Datenschutzverordnung weiterer Datenverarbeitung zur Direktwerbung widerspreche.
 
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