Hallo zusammen,
hier eine Notganzsache P A77 RPD Hamburg, Ausgabekontrollstempel LÜBECK 2 vom August 1945, Aufgabestempel Maschinenstempel LÜBECK 1, UB bb, vom 25.08.1945 nach Köln-Bayenthal.
Der Ausgabekontrollstempel stellt den alleinigen Nachweis des bezahlten Portos dar. Dies war mutmaßlich dem Bearbeiter in Köln nicht bekannt. So kam zu der eigentlich unberechtigten Nachgebührforderung von 9 Rpf. (6 Pfg. für das angeblich fehlende Porto und 50 % Aufschlag dazu = 3 Rpf.).
Die nachstehend gezeigte Karte (Ausgabekontrollstempel Lübeck 2 vom August 1945, gleicher Absender, gleicher Empfänger, jedoch nun in der Anschrift "Köln/Rhein" stattt wie bei der oberen Karte "Köln-Bayenthal" und
wenige Tage zuvor (22.08.1945)) lief dagegen ohne Beanstandung.
Beste Grüße
Ulrich