Thema: Was sind Deutschlandbriefmarken und wer gibt sie heraus ?
Araneus Am: 03.04.2023 14:41:04 Gelesen: 599# 2@  
@ DL8AAM [#1]

Hallo Thomas,

ich würde dir gern Recht geben und feststellen, dass ich mich mit meiner Aussage bezüglich der Ganzsachen geirrt habe.

Ich befürchte allerdings, dass die Lage etwas komplizierter ist als du sie darstellst. Du zitierst § 43 des Postgesetzes: "Die Vervielfältigung und Verwendung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Postwertzeichen zur Abgeltung von Postdienstleistungen bedarf dessen Erlaubnis."

Deine Schlussfolgerung daraus lautet: „Das bedeutet nur, dass das Bundesministerium der Finanzen das jeweilige "Muster" herausgibt. Für den Rest, d.h. für die anschliessenden Druckaufträge, inkl. der Bestimmung der Auflagenhöhe und auch der gewollten "Form" (naßklebend, gezähnt - Zähnungsart x, geschnitten, selbstklebend etc. oder Ganzsachenwertstempel auf einen "Umschlag") ist dann ausschliesslich der Erlaubnisinhaber in Eigenregie verantwortlich.“

Da verstehe ich das Gesetz anders. Wenn die Deutsche Post ein Postwertzeichen zum Beispiel auf eine Ganzsache drucken will, bedarf es dafür einer ausdrücklichen Erlaubnis. Und wenn sie dasselbe Postwertzeichen auch noch als Folienblatt drucken will, bedarf es dafür einer weiteren Erlaubnis. Die Frage ist, ob es sich bei diesen beiden Konfektionierungen dann noch um Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen handelt.

Was mich nachdenklich macht, ist die Tatsache, dass man – bezogen auf den gerade dargestellten Fall – nicht alle drei Postwertzeichen mit dem Ersttagsstempel stempeln lassen kann, selbst wenn sie am selben Tag herausgegeben werden. Das war zu Zeiten der Deutschen Bundespost noch anders. Welchen Sinn macht diese ungleiche Behandlung auf Seiten der Post? Ich vermute, dass die Post diese Unterscheidung nicht treffen würde, wenn es nicht einen formalen juristischen Hintergrund gäbe.

Leider habe ich kein aktuelles Dokument der Post gefunden, das das erklären würde. Einen Hinweis findet man aber in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Stempeln zu Sammelzwecken durch die Deutsche Post PHILATELIE (AGB St Phil) - Stand: 01.01.2010“ [1]. (Ich weiß nicht ob es eine aktuellere Version dieser AGB gibt, aber das ist für meine Argumentation hier nicht von Bedeutung).

In diesen AGB heißt es:

Ersttagsstempel (Ortsangaben Bonn sowie Berlin) dokumentieren das offizielle Erscheinungsdatum von Postwertzeichen-Neuausgaben des BMF. Abdrucke von Ersttagsstempeln werden nur auf die zu diesem Stempel gehörenden, originär durch den BMF herausgegebenen, nass klebenden Postwertzeichen abgegeben.

und weiter

Erstverwendungsstempel (Ortsangabe: nur Bonn) hingegen dokumentieren den Erstverkaufstag von Automatenmarken und von Produkten der Deutschen Post, die eine weitere Verwendung des offiziellen Postwertzeichen-Motivs des BMF beinhalten (Zusammendrucke, Marken-Sets u. –Boxen, philatelistische Ganzsachen mit festgelegtem Erstverwendungsdatum). Abdrucke des Erstverwendungsstempels werden nur auf die zu diesem Stempel gehörenden Automatenmarken und Produkten abgegeben.

Das heißt, dass die Post deutlich unterscheidet zwischen den „originär durch den BMF herausgegebenen“ Postwertzeichen und „Produkten der Deutschen Post, die eine weitere Verwendung des offiziellen Postwertzeichen-Motivs des BMF beinhalten“.

Das bedeutet meines Erachtens, dass die Verwendung eine offiziellen Postwertzeichen-Motivs des Bundesministeriums für Finanzen ein Postwertzeichen nicht automatisch zu einem vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen Postwertzeichen macht.

Ob die Deutsche Post bei der Absenderstempelung (das war der Auslöser dieser Diskussion!) dieselben strikten Unterscheidungskriterien anlegt oder überhaupt gemeint hat, lässt sich im Moment nicht klären.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] https://www.nikolauspostamt.de/Bestellung/AGB_St_Phil_2010-01-01_Endfassung
 
Quelle: www.philaseiten.de
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