Thema: Augen auf beim Online-Briefmarken Auktionskauf – auf die AGB's achten !
bovi11 Am: 25.04.2023 12:46:02 Gelesen: 928# 2@  
@ Richard [#1]

Die meisten der in den oben dargestellten Schilderungen beschriebenen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, soweit sie Verbraucherrechte über die gesetzlichen Rechte hinaus einschränken. Das gilt jedenfalls für Auktionshäuser in Deutschland und meist auch in der Europäischen Union. Bei Drittländern mag das anders sein.

"Dabei hält gerade das berühmte Kleingedruckte in den Geschäftsbedingungen Überraschungen parat, sollte es einmal zu Reklamationen über Echtheit, Qualität oder die korrekte Losbeschreibung kommen."

Das nennt man dann überraschende Klauseln i.S. der Bestimmungen des § 305c BGB. Solche sind per se unwirksam.
 
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