Thema: Augen auf beim Online-Briefmarken Auktionskauf – auf die AGB's achten !
Droenix Am: 25.04.2023 16:43:53 Gelesen: 839# 4@  
@ drmoeller_neuss [#3]

"Auch viele Einzellose werden gerne schwammig formuliert."

Aber genau da passieren sehr viele Missverständnisse. Ein Beispiel: In der letzten Zeit wurden einige Einzellose von Bayern mit Bleisulfidschäden angeboten. Auf dem Foto für Kenner sofort erkennbar, für Laien eher nicht. Im Text wird darauf nicht eingegangen, sondern auf das 20 Jahre alte einwandfreie Attest hingewiesen, das eine Marke ohne diesen Schaden zeigt. In den AGBs wird dann formuliert: "Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung, Zentrierung, Stempel usw. die Abbildung maßgebend." Damit ist der irreführende Verweis nicht ausschlaggebend bei einer Reklamation, denn der Bieter hätte sich das Foto genauer ansehen müssen. Eine Reklamation wird dann möglicherweise ins Leere laufen.
 
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