Thema: AGB der DPAG: Gültigkeit des Portocodes darf nicht auf 14 Tage beschränkt werden
Bendix Gruenlich Am: 25.04.2023 22:57:14 Gelesen: 963# 2@  
Für die Post ist ja die Briefmarke die „sympathischste Möglichkeit der Freimachung“ hab ich mal vor Jahren auf der website der Post gelesen.

... und die Post tut halt viel um sie abzuschaffen.

Ein handgeschriebener Code soll es sein. Aha!

Auch die „Frankfurter Allgemeine“ hatte seinerzeit zum Thema etwas gemeldet. Nichts Neues zum detaillierten Bericht von Dr. Moeller.



Aber mir war bis dahin neu, dass diese tollen Codes nur eine Lebensdauer von 14 Tagen haben. Ich konnte das kaum fassen.

Reizlos, hässlich und dann auch noch nur beschränkt funktional? Kürzere Laufzeiten, da fielen mir nur einzelne schweizerischen Sondermarken für Sonderflüge aus den 1960-ern ein.

Ach ja, einen Rechner brauchst auch, damit der mir den Code erzeugt. Na super, dann ist es ja modern. Must have!

Ich hab aufgelacht, geflucht und dann war ich wütend – das ist also der Fortschritt - von allem weniger - weniger leistungsfähig, weniger Spaß, weniger Schönheit, weniger Lust. Es wird doch wirklich alles getan, um einem das Leben sauer zu machen. Ist das der finale Sieg der puritanischen Bewegung? Stecken etwa saudische Wahhabiten (strenges Bilderverbot, deswegen arbeiten die mit Kalligraphie) dahinter?

Unter Tränen habe ich mein Frankaturalbum umklammert (weil es ja wohl nur eine Frage der Zeit sein wird, bis man mir das wegnimmt).

Hier mal etwas daraus - nur zur Erinnerung, was so möglich ist.



Darauf besser verzichten (und besser für wen)? Nein! Da kämpfe ich bis zur letzten Briefmarke!

Den Gedankengang wollte ich mal mit Euch teilen.
 
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