Thema: Moderne Privatpost: Citipost Göttingen
Stefan Am: 13.05.2023 17:54:38 Gelesen: 3532# 26@  
@ Peter Blum [#25]

die privaten Zusteller können doch nicht die Postfächer beliefern, insofern landen die Briefe letztlich bei der Deutschen Post.

Die Deutsche Post AG wurde bereits im Jahr 1999 von der heutigen Bundesnetzagentur (bis Juni 2005 Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) als oberste nationale Aufsichtsbehörde gesetzlich dazu verpflichtet, Postmitbewerbern im Bereich Brief den Zugang zu den posteigenen Postfachanlagen zu gewähren. Anfangs (1999-2001) wurden einzelne Beschlüsse je klagender Postmitbewerber verfasst, welche heute noch online einsehbar sind, siehe [1].

Die Deutsche Post AG hatte sich notorisch geweigert, in irgendeiner Form der neuen Konkurrenz im Bereich Brief irgend etwas zu gestatten und versuchte auf verschiedensten Wegen diverse Beinchen zu stellen bzw. auch behördlich genehmigten Lizenznehmern gleich mit (letztendlich unberechtigten) Klagen wegen angeblicher gesetzlicher Verstöße zu drohen, speziell in den Anfangsjahren der Liberalisierung des deutschen Briefmarktes ab 1998. Die Deutsche Post AG agierte aus Prinzip wie ein störrischer Esel - obwohl man es besser wusste - und musste in jedem Fall einzeln darauf hingewiesen (verurteilt) werden, der Postkonkurrenz entgegenzukommen. Die Post trieb das Affentheater sogar so weit, dass man sich die Gestaltung der damaligen Absenderfreistempel (aus der Zeit vor der Einführung der Frankit-Technologie 2004) hat rechtlich schützen lassen; die Postkonkurrenz nutzte bis ca. Ende 2002 vor allem umgebaute Absenderfreistempelgeräte zur Frankierung für die eigene Zustellung, welche irgendwann zuvor einmal bei der Deutschen Post zugelassen waren. Seit spätestens 2003 produzieren verschiedene Frankiergerätehersteller auch Modelle ausschließlich zur Nutzung durch die Postkonkurrenz. Auch zum Thema Konsolidierung musste die Deutsche Post AG im Jahr 2005 rechtlich gezwungen werden, diesen Markt für Mitbewerber freizugeben.

Am 11.03.2016 erschien seitens der Bundesnetzagentur auch eine Studie zum Thema "Zugang zu Postfachanlagen" [2], darin enthalten auch regulatorische Vorgaben zum Ablauf des Zugangs zu den Postfachanlagen (Seite 4ff). Schlussendlich hatte der Zusteller nach einem bestimmten Prozedere die Sendungen in der zuständigen Postfiliale abzugeben und die Sendungen wurden von einem Postmitarbeiter in die entsprechenden Postfächer eingelegt.

Alle paar Jahre werden von der Bundesnetzagentur neue Entgelte genehmigt, welche ein Postmitbewerber für die Einlage von Postfachsendungen in den Postfächern zu zahlen hat [3]:

- Beschlusskammer 5 -
Beschluss
In dem Verwaltungsverfahren
BK5-21/015

der Deutschen Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn, vertreten durch den
Vorstand,
- Antragstellerin –

wegen der Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Postfachanlagen hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

...

am 23.11.2021 beschlossen:

1. Die Entgelte werden in folgender Höhe genehmigt 1,06 € pro Einlieferungsvorgang sowie zusätzlich 0,039 € pro eingelieferter Sendung
2. Die Entgelte werden für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 genehmigt.

...


@ Peter Blum [#25]

Aus diesem Grund wurden vor ein paar Jahren - als mal die "philatelie" (testweise?) nicht über die Deutsche Post zugestellt wurde - die Vereine gebeten, bei bestehenden Postfachanschriften diese möglichst durch eine Zustellanschrift zu ersetzen.

Du beziehst dich auf die Zusammenarbeit des BDPh mit dem Bauer-Verlag unter dem BDPh-Präsidenten Uwe Decker zwecks Reduktion der Portokosten als Einsparmaßnahme des BDPh. Der Bauer-Verlag ist im Bereich der adressierten Zustellung auf die Zustellung von Zeitschriften spezialisiert, nicht die übliche Tagespost (Briefe oder Karten, Werbung). Diese Art der Zustellung ist nicht Briefen gleichzusetzen. Der Bauer-Verlag setzte in der Zustellung auch eher auf Geringverdiener (Bsp. Schüler, Studenten, Ruheständler) und nicht auf regulär angestellte Teilzeitbschäftigte (Bsp. Halbtagskräfte). Es wäre sicherlich auch für den Bauer-Verlag möglich gewesen, Zeitschriften für Vereine bzw. Privatpersonen, welche an Postfächer adressiert waren, bundesweit in der jeweiligen Postfiliale abzugeben. Der organisatorische Aufwand dürfte allerdings (bundesweit betrachtet) vermutlich das erwünschte Ergebnis überstiegen haben. Seitens des Verbandes kostete es nichts, die Mitglieder zu fragen, auf Empfängeradressen mit Straße/Hausnr. umzustellen. Der verbleibende Rest der an Postfächer adressierten Zeitschriften musste dann über die Deutsche Post AG zugestellt werden.

Gruß
Stefan

[1]
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/1999/BK5-99-0008/BK5-99-0008_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/1999/BK5-99-0102/BK5-99-0102_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/2000/BK5-00-0080/BK5-00-0080_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/2000/BK5-00-0083/BK5-00-0083_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/2001/BK5-01-0110/BK5-01-0110_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/2000/BK5-00-0118/BK5-00-0118_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/2000/BK5-00-0128/BK5-00-0128_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/_bis_2010/2001/BK5-01-0053/BK5-01-0053_Download.pdf?__blob=publicationFile&v=3

[2] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Post/Unternehmen_Institutionen/Postfachanlagen/StudiePostfachanlagen2015.pdf;jsessionid=E1A3D4D3BBB2A505EC493A6B2CFDDE8E?__blob=publicationFile&v=1
[3] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK5-GZ/2021/BK5-21-0015/BK5-21-0015_Beschluss_download_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 
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