Thema: Die Angebote der Firmengruppe Gavia, Primus und Thomas Schantl Verlag
drmoeller_neuss Am: 21.05.2023 18:59:50 Gelesen: 4092# 19@  
In Österreich hat sich ein Verbraucherverein erfolgreich gegen solche Werbung für angebliche wertvolle Anlagemünzen gewehrt.

Geklagt hatte der österreichische "Verein für Konsumenteninformation" (VKI) [1] gegen das in der Schweiz ansässige "Österreichisches Münzkontor" [2].

Gleich in mehreren Punkten hat das Handelsgericht Wien die "aggressive Geschäftspraktik" des Österreichisches Münzkontors und die "Irreführung über die Eignung der Medaillen und Münzen als Anlageobjekte" als unlauteren Wettbewerb eingestuft [3].

Der österreichische Verbraucherverein hat auf ganzer Linie obsiegt, und dem unterlegenen Österreichischen Münzkontor wurde auf dessen Kosten auferlegt, als Warnung für Verbraucher den Urteilstext in zwei auflagenstarken Wochenzeitschriften abzudrucken (gem. § 25 UWG Urteilsveröffentlichung, entspricht dem deutschen UWG §12 Abs. 3).

In vielen Punkten entsprechen die österreichischen Gesetzen den deutschen Gesetzen. Die Werbung dürfte auch in Deutschland genügend Angriffspunkte liefern. Das Verbraucherrecht ist in der Europäischen Union harmonisiert.

[1] https://vki.at
[2] https://www.muenzkontor.at/
[3] Handelsgericht Wien, Urteil vom 21.01.2019 – 68 Cg 50/18m
Link: https://rabüro.de/vki-siegt-gegen-oesterreichisches-muenzkontor/
 
Quelle: www.philaseiten.de
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