Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
DL8AAM Am: 03.06.2023 20:59:55 Gelesen: 4994# 118@  
@ nagel.d [#117]

Ja, scheint so, denn die Post öffnet die Sendung zur Verzollung ja nicht, sondern verzollt gemäß der auf der Sendung verklebten Zollerklärung (CN22). Wenn die Sendung nach "möglicherweise zollpflichtig" aussieht, aber vom Absender keine Unterlagen mitgereicht wurden, sondert die Post diese aus und die Sendung geht an das zuständige Postamt. Auch falls die Post offensichtliche Unstimmigkeiten zwischen Sendung und der CN22 erahnt. Beim Zoll wird die Sendung - im Beisein des Empfängers - geöffnet und die Zollpflichtigkeit wird vor Ort manuell geprüft. Dazu solltest Du möglichst alle (!) relevanten Unterlagen, wie Inhaltserklärung, Quittungen oder die Rechnung etc., vorlegen können, ansonsten "schätzt" das Zollamt und erfahrungsgemäß "verschätzt" sich der Zoll erst einmal zu seinem Gunsten.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber wenn ich mich recht entsinne musst Du, falls Du den Empfang der Sendung (und somit die Zollpflichtigkeit) verweigern willst, das vor der Öffnung der Sendung erklären. Wenn die Sendung im Zollamt erst einmal geöffnet wurde, bist Du unweigerlich im Boot. Falls ich mich an mein letztes Paket aus China noch richtig entsinne.

Beste Grüße
Thomas
 
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