Thema: AGB der DPAG: Gültigkeit des Portocodes darf nicht auf 14 Tage beschränkt werden
Jürgen Witkowski Am: 16.06.2023 18:09:30 Gelesen: 734# 3@  
Verfallsdatum digitaler Briefmarken bleibt rechtswidrig

16. Juni 2023, 11:05 Uhr, von Ingo Pakalski

Die Post reagiert schnell: Ab sofort können alle digitalen Briefmarken noch drei Jahre nach dem Kaufdatum genutzt werden. Die 14-Tage-Frist ist rechtswidrig. Die digitale Briefmarke hat laut Gericht eine zu geringe Gültigkeitsdauer. Die Deutsche Post hat erneut vor Gericht verloren. Das Landgericht Köln entschied schon Ende 2022, dass die Deutsche Post rechtswidrig handelt, wenn die Gültigkeitsdauer von digitalen Briefmarken lediglich 14 Tage beträgt. Die Post legte Berufung ein, die das Oberlandesgericht Köln nun zurückwies. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.

Die Deutsche Post erklärte auf Nachfrage von Golem.de, dass ab sofort "alle gültigen" digitalen Briefmarken "bis drei Jahre nach Kaufjahr gültig sind". In den nächsten zwei Tagen sollen auch die entsprechenden Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweistexte dazu aktualisiert werden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.golem.de/news/deutsche-post-vor-gericht-verfallsdatum-digitaler-briefmarken-bleibt-rechtswidrig-2306-175014.html?utm_source=nl.2023-06-16.html&utm_medium=e-mail&utm_campaign=golem.de-newsletter

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen
 
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