Thema: 19 % Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren ab 5,23 Euro seit 1.7.2021
Journalist Am: 28.06.2023 16:44:05 Gelesen: 4031# 127@  
Hallo an alle,

Anfang des Jahres hatte ich in den USA einen Katalog bestellt in Euro circa 20 Euro. Für den Katalog wurde aber Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % statt 7 % berechnet, daher hatte ich Einspruch erhoben. Dazu hatte ich als erstes per email über DHL den Einfuhrabgabenbescheid angefordert.

Nach Erhalt habe ich schriftlich reklamiert, meinen Einspruch wurde Recht gegeben, aber die Deutsche Post hatte bezüglich der restlichen Gebühren falsche Daten erfasst, daher wollte man trotzdem mehr haben. Ein erneuter Einspruch erfolgte, diesem wurde dann auch stattgegeben.

Nun aber zu meiner ersten Frage dazu;

In der Begründung für meinen Einspruch wurden folgende zwei aus meiner Sicht interessanten Absätze zitiert:

Grundsätzlich ist für den Zollwert einer Ware gemäß Art. 70 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - Unionszollkodex (UZK) der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgebend.

>> soweit ja ok, die gekaufte Ware muss verzollt bzw. es muss MWST berechnet werden.

Erschreckend fand ich aber den folgenden Absatz:

"Gemäß Art 71 UZK i.V. m. 139 VO (EU) Nr. 2447/2015 (UZK-IA) werden Postgebühren vollständig in den Zollwert mit einbezogen"


Wenn nun der Warenwert unter 5 Euro beträgt, also normalerweise keine MWST zu entrichten ist (da unter 1 Euro) aber die Versandkosten ja in der Regel oft höher sind wäre dann ja alles zu versteuern ?

Diese Bagatellgrenze wäre dann ja eher Absurdistan, wegen der dazu kommenden Versandkosten oder denke ich hier falsch ?

Gilt dann bei einem Warenwert von unter 5 Euro auch, das die Versandkosten unberücksichtigt bleiben oder ?

Kennt sich hier eventuell jemand damit aus oder wie sind die gesammelten Erfahrungen hierzu ?

Viele Grüße Jürgen
 
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