@ Journalist
[#127]Hallo Jürgen,
Grundsätzlich unterliegen die gesamten Anschaffungskosten des Gegenstandes der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Das beinhaltet auch Verpackungs-, Versandkosten, Versicherungen und Zölle. Selbst wenn der Ausländer fälschlicherweise (z.B. Schweizer) Umsatzsteuer berechnet - obwohl Ausfuhrsendung - hält das den Deutschen Zoll nicht davon ab, auch hierauf Einfuhrumsatzsteuer zu erheben!
Viele Grüße
Nachtreter