Thema: **** (?) (1) Vorphilatelie: Portoberechnung Brief Charlottenburg nach Frankreich 1824
Germanica Am: 23.07.2023 09:23:14 Gelesen: 682# 2@  
Ich schätze, dieser Brief und seine Interpretation stellen eine kleine Herausforderung dar, nicht nur für mich, sondern für alle Mitglieder dieses tollen Forums. Während ich auf eine Antwort von anderen Mitgliedern hier hoffte, habe ich weiter nach Informationen gesucht, die bei dieser Aufgabe hilfreich sein könnten. Durch einen glücklichen Zufall habe ich ein paar Informationsschnipsel gefunden, die etwas Licht auf einige Aspekte werfen. Dieser Teil hier zeigt einige Regeln, warum die Poststempel und Portoberechnungen so waren.



"Nach der Verordnung des Kgl. Preuß.General-Post - Amts vom 23: XII, 1B16 hatten sämtliche preussische Postämter Briefsendungen nach dem Auslande, ohne Unterschied-ob einfach oder beschwert oder von Paketen begleitet-mit einem Stempel zu versehen, der Ort und Datum des Abgangs zeigte. Die dazu erforderlichen Geräte wurden jedem Postamt von der General-Post-Kasse zugesandt, was war Keine zentrale Anfertigung belegt, doch eine zentrale Beschaffung nachweist. Ausgelöst wurde diese Stempelung durch die Verhandlungen zum Postvertrag mit Frankreich vom 16. VII. 1817.

Die von Postwärterämtern eingehenden, nach der Auslande bestimmten Briefe, wurden mit dem Stempel des Postamtes bedruckt, von welchem aus die Weitersendung erfolgte. Damit aber der Porto-Betrag mit der Ortsbezeichnung übereinstimmte, durften vom Tage des Beginns der Stempelung an, die Postwärterämter nach dem Auslande bestimmte Briefe nicht mehr unfrankiert annehmen. Solche Briefe mußten bis zum nächsten Post-Amt - mit dem Binnenporto - freigemacht werden. Schon mit Verordnung des Kgl. General-Post-Ants v. 7.I. 1817 wurde bestimmt, daß die in Beziehung auf das Ausland angeordnete Briefstempelungab.1.III.1817 auch auf die inländische Korrespondenz auszudehnen sei."


Es scheint, dass die preußische Post als Vorbereitung auf das bevorstehende Post-Konvention mit Frankreich im Jahr 1817 bereits Ende 1816 festgelegt hatte, dass alle Postsendungen ins Ausland mit einem Poststempel (Handstempel) mit Namen und Datum der Versandstelle versehen werden sollten.

Dieses Amt wurde dann zur Berechnung des gesamten Portos verwendet, das (vollständig?) im Voraus bezahlt werden musste, um an das Auswärtige Amt weitergeleitet zu werden. Später wurde die Poststempelregel auch auf Innenpost ausgeweitet, aber das Problem dieser Regel bestand darin, dass Büros, die nicht über einen ausreichenden Postexpeditionsstatus verfügten, keinen Anspruch auf einen Poststempel hatten und diese Regel daher nicht befolgen konnten.

Deshalb mussten sie, wie hier bei dem winzigen Büro in Charlottenburg, das Versandbüro mit Tinte markieren und dann das Berliner Büro mit dem Datum versehen. Aber da Charlottenburg für die Berechnung verwendet wurde, wurde dieser Tintenname mit derselben roten Tinte unterstrichen, die auch für die vollständige Porto-Berechnung verwendet wurde, nicht wahr?

Dies erklärt nicht, warum es eine andere Tinte gibt, die das „3/4“ darunter markiert. rote Tinte, es sei denn, es handelt sich um eine örtliche Gebühr in der Umgebung von Charlottenburg, die an den Spediteur gezahlt wird oder so (?). Für weitere Hilfe bei der Entschlüsselung dieses Briefes wäre ich sehr dankbar.
 
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