@ Lammfell
[#11] Warum sollte es Konsequenzen haben, wenn man ein PWZ mit einer Ergänzungsstufe der IM ergänzt?Warum? Ganz einfach, weil es ausdrücklich in den AGB [1] verboten ist, dieses zu tun. Zitat:
Allgemeine Geschäftsbedingungen PORTOKASSE und INTERNETMARKE
(...)
II. Abschnitt INTERNETMARKE
(...)
§4 Rechte und Pflichten der Deutschen Post
(1) (...) Darüber hinaus kann die Deutsche Post die Annahme und/oder die die Beförderung der Sendung verweigern, wenn der Kunde den Service vertragswidrig nutzt.
(2)
Eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn die PDF-Datei oder die über die Online- Frankierapplikation erworbenen
Internetmarken:
(...)
e.
mit anderen Frankierarten, z.B.
Postwertzeichen, auf einer Sendung kombiniert und eingeliefert (Verbot der Mischfrankatur) (...)
werden.Deshalb !
Die Post verbietet bei Internetmarken ganz explizit jegliche Art von Mischfrankaturen mit anderen Frankierarten!
Beste Grüße
Thomas
[1]
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/dp-internetmarke-agb-032021.pdf