Thema: Auktionen: Falsche Beschreibungen in Auktionskatalogen
Lars Boettger Am: 30.07.2023 13:31:27 Gelesen: 16266# 162@  
@ dietbeck [#161]

Der BPP hat mit den Auktionshäuser die folgende Vereinbarung: Wenn der zuständige BPP-Prüfer das Auktionshaus auf eine Fälschung aufmerksam macht, dann zieht das Auktonshaus in der Regel das beanstandete Los zurück. Der erfolgversprechendere Versuch, bei Auktionshäuser etwas zu erreichen, führt über den zuständigen BPP-Prüfer.

Ist das Gebiet nicht besetzt, würde ich mein Glück bei anderen Experten versuchen und sie bitten, das Angebot beim Auktionshaus begründet zu beanstanden.

Beste Grüße!

Lars
 
Quelle: www.philaseiten.de
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