Thema: Deutsche Lokalausgaben 1945 Lauterbach, "nichtamtliche" Lokalausgabe
Stefan Am: 18.08.2023 11:04:21 Gelesen: 2039# 3@  
@ bernhard [#2]

Die fehlende staatliche Postbehörde wird vermutlich das Hauptproblem sei.

Dies sehe ich nicht als Problem.

Dem Vernehmen nach war seitens des BPP vor vielen Jahren einmal ein BPP-Prüfer für die klassische Privatpost (bis 1900) angedacht und auch ein potentieller Sammler ins Visier genommen, welcher über das notwendige sehr umfangreiche Wissen sowie eine entsprechende Sammlung verfügte. Aus mir nicht bekannten Gründen wurde dieses Prüfgebiet im BPP nie realisiert.

Wäre sammlerseitig das Interesse in einem entsprechenden Umfang da, ließe sich sicherlich auch für einige wenige Gebiete der modernen Privatpost ein Prüfgebiet anfragen. Speziell die ersten Jahre einiger weniger Unternehmen (Postmitbewerber) sind preislich teuer (dreistelliger Katalogwert pro Beleg) und selten.

Zurück zur Eingangsfrage: Lauterbach wurde irgendwann im Michel Deutschland-Katalog als nicht amtlich bzw. privates Erzeugnis eingestuft worden. Vielleicht hat der Schwaneberger Verlag noch eine Info in deren Archiv vorliegen, wer dies seinerzeit (irgendwann zwischen 1982 und 1993) veranlasst hatte bzw. auf welchen Anlass diese Unterteilung in amtlich und nicht amtlich fußt?

Im Michel Deutschland Spezial 1982 und 1993 erfolgte noch keine Unterteilung der Lokalausgaben in amtliche und "Nichtamtliche Ausgaben / Privaterzeugnisse", dafür in der 1993er Ausgabe bereits die Einstufung, dass derartige Ausgaben wie Lauterbach derzeit nicht geprüft würden. Zwei Jahre später in der Ausgabe von 1995 ist die Unterteilung zwischen amtlich und nicht amtlich vorhanden. Im Vorwort zu den nichtamtlichen Ausgaben heißt es u.a.:

"Nachfolgend katalogisierte "Ausgaben" stammen aus nicht postamtlicher Quelle. ... Nichtamtliche Ausgaben / Privaterzeugnisse dürfen nach neuerer Rechtssprechung nicht als "Lokalausgaben" bezeichnet werden. ..."

Hat jemand eine Idee, was damit gemeint ist? Gab es ein Gerichtsverfahren?

Meinem Verständnis nach braucht es in Notzeiten keine Post als Behörde, um einen Briefdienst zu betreuen. Stadtverwaltungen sind auch behördlich und haben/hatten eigenes Personal für Kurier- und Zustelldienste. Bekanntestes Beispiel bei letzterem ist die Stadtverwaltung Stuttgart [1], welche spätestens ab 1950 und auch in den ersten Jahren dieses Jahrtausends (bis mindestens 2012) noch über eigenes Personal Sendungen in der Innenstadt von Stuttgart zustellen ließ, Beispiele für Belege siehe [1].

Gruß
Stefan

[1] https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=1263&CP=0&F=1
 
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