Thema: Frankiermaschine SendPro Mailstation - Internetmarke oder Absenderfreistempel?
DL8AAM Am: 29.09.2023 23:39:04 Gelesen: 328# 7@  
@ Araneus [#6]

Wenn dem so ist, ja. Es sei denn Pitney Bowes hat eine Art von "Rahmenvertrag" mit der DPAG abgeschlossen und deren Kunden schliessen im Rahmen dieses Abkommens nur verbundene "Unterverträge" (unter dem Dach des PB-Rahmens) mit der Post, insbesondere um die Portokasse "aus Guthaben zu führen". Der ansonsten von PB beschriebene Ablauf, die Verfahren/Prozesse bzw. die Einsatzmöglichkeiten passen in vielen Aspekten und Passagen irgendwie nicht mit den AGB Internetmarken der DPAG [1] zusammen. Möglicherweise gibt es zumindest bezüglich der Internetmarken "unter dem Dach" PB bzw. für PB-Kunden abweichende Regelungen ("Freigaben" der DPAG). Die Post-AGB dient dann, wenn keine "höherwertigen" vertraglichen Regelungen getroffen sind, nur noch als Rückfallebene, für Fälle, die in dem PB-DPAG-"Vertragswerk" nicht näher geregelt sind. Diese Hierarchie ist ja im Vertragswesen üblich. Die AGB greifen erst, wenn in "höherwertigen" Ebenen bzw. im Vertrag selbst (individuell) nichts Abweichendes bestimmt ist. Devise: "Grundsätzlich gelten die AGB, wenn nichts Anderes vereinbart ist".

Ansonsten könnten z.B. auch keine individuellen Kundenklischees verwendet werden. Hier vermuten wir ja auch schon seit langem, dass die Post mit speziellen Geschäftskunden individuelle Internetmarkenverträge abschliesst, da ja gerade bei diesen regelmäßig Internetmarken mit individuellen Kundenklischees beobachtet werden können. Und gerade hier ist es kaum anzunehmen, dass diese Firmen (mit großen QM-/Compliance- bzw. Rechtsabteilung) bewusst gegen geltene Vertragsbestimmungen verstossen würden. Womöglich müssen diese, das Kundenklischee der Post im Vorfeld sogar vorlegen. Ich vermute mal, das Verbot für individuelle Kundenklischees (für "Privatkunden") dient auch nur dazu, um "ungewollte" Motive grundsätzlich zu verhindern bzw. die Beförderung von Briefen mit "ungewollten" Motiven verweigern zu können.

Es wäre trotzdem mal interessant zu sehen,
- wie entsprechende Ausdrucke der PB-Software genau aussehen, besonders welche mit Kundenklischee, ebenso
- wie das genaue Vertragsverhältnis der Kunden zu PB bzw. zur Post ausgestaltet ist sowie
- wie die Abläufe und technischen Verfahren und Einsatzmöglichkeiten genau geregelt sind.
Noch rätseln wir ja in vielen Punkten ins Blaue bzw. wir deuteln derzeit nur zwischen den Zeilen von "Marketing"-Texten und gesponsorten PR-Videos herum.

Das Video erweckt aber bei mir den Eindruck, dass das Layout der Internetmarke, als Basisklischee auf dem Gerät selbst gespeichert bzw. hinterlegt ist, d.h. nicht "als PDF" von der Post für jeden Druck einzeln zur Verfügung gestellt wird. Die Post liefert wahrscheinlich nur die individuelle "Sendungs-" bzw. "Internetmarkennummer" (im 1:1 Tausch gegen eine entsprechende Abbuchung vom Portokassenguthaben), die dann im hinterlegten Basisklischee eingearbeitet wird. Wenn dem so ist, vielleicht weicht ja Layout doch irgendwie von den Post-PDF-Intermarken ab? Sieht auf dem Video aber nicht so aus...

Auf jeden Fall, ein spannendes Thema... wobei dieses Dienstleister-Thema hier nicht mehr so recht ins Thema passt... ? ;-)

Beste Grüße
Thomas

[1] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/dp-internetmarke-agb-052022.pdf

[Beiträge [#1] bis [#7] auf Wunsch von Stefan redaktionell ausgelagert aus dem Thema "Werbesendungen - frei gemacht mit Internetmarken"]
 
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