Thema: (?) (228) Absenderfreistempel Typen und Besonderheiten
Araneus Am: 07.11.2023 18:05:16 Gelesen: 6139# 195@  
@ volkimal [#172]

dann müsste es sich sogar um eine doppelte Aptierung handeln

Hallo Volkmar,

aus meiner Sicht wurde die Postleitzahl nicht aptiert, sondern es wurde ein neuer Tagesstempel mit der fünfstelligen Postleitzahl angefertigt. Ich sehe einige (wenn auch minimale) Unterschiede im Text „BAD SALZUFLEN“ zwischen den Stempeln mit vierstelliger und fünfstelliger Postleitzahl. Vergleicht man zum Beispiel das „A“ von „BAD“ mit dem gegenüber liegenden „N“ von „SALZUFLEN“, sieht man unterschiedliche Positionen dieser beiden Buchstaben zueinander. Auch ist die Position der oberen waagerechten Linie im Tagesstempel zu den benachbarten Buchstaben „S“ und „L“ nicht identisch.

Da die Aptierung an dem neuen Tagesstempel stattgefunden hat, dürfte das beschädigte „N“ bei Stempeln mit vierstelliger Postleitzahl also nicht auftreten.

Spannend ist die Frage, ob es den Stempel mit fünfstelliger PLZ und vorhandener Postamtsbezeichnung eine Zeitlang im Jahr 1993 gegeben hat.

Die Postleitzahl „32102“ ist eine Großempfänger-Postleitzahl. Diesen Postleitzahlen waren keine Postamtsnummern zugeordnet. Ich vermute, dass das bei der Herstellung des Tagesstempels nicht beachtet wurde und der Stempel deshalb mit einer Postamtsnummer (zum Beispiel einer „1“) hergestellt wurde. Vermutlich hat die Deutsche Bundespost das reklamiert und auf der Entfernung bestanden.

Theoretisch könnte im Stempel auch zunächst die PLZ für Bad Salzuflen mit der zugehörigen Postamtsnummer gestanden haben (also „ 32105 BAD SALZUFLEN 1“), dann läge tatsächlich eine doppelte Aptierung vor.

Schöne Grüße
Franz-Josef
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/11934
https://www.philaseiten.de/beitrag/328745