Thema: Rohrpostbelege
bovi11 Am: 13.11.2023 06:44:19 Gelesen: 25256# 1163@  
@ HWS-NRW [#1162]

War das Porto für den Postschnelldienst ein einheitliches Porto, das nicht aus einzelnen Leistungen zusammengesetzt war, so wurde mit der Aufhebung des Postschnelldienstes wieder ein zusammengesetztes Porto erhoben, wenn man wie zu Zeiten des Postschnelldienstes die Kombination von Rohrpostbeförderung und Eilzustellung nutzen wollte. Damit kostete die Rohrpostbeförderung 20 Pfennig und die Eilzustellgebühr 60 Pfennig. [1]

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Rohrpost_in_Berlin
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/552
https://www.philaseiten.de/beitrag/329209