Postkarte im Ortsverkehr von Basel, Aufgabe 16. Januar 1914.
Frankatur gemäss Gebührenverordnung vom
01.10.1870 – 31.12.1917 (Postkartengebühr)
Postkarte Inland = 5 Rappen
Portogerechte Frankatur mit Schweiz Mi Nr. 117 (5 Rappen) sowie einer zugeklebten Vorläufer-Ausgabe 1912 französisch Mi Nr. II ohne Frankaturgültigkeit.
Diese Vorläufer wurden bis zum 28. Februar 1913 wie gewöhnliche Freimarken abgestempelt, danach war eine Abstempelung nicht mehr zulässig. Wie der Versender trotzdem zu diesem Bahnpoststempel kam, entzieht sich meiner Kenntnis.
Grüsse aus der Schweiz
Jacques