Thema: Postmietbehälter Postsäcke
Richard Am: 17.11.2023 15:01:42 Gelesen: 1030# 3@  
@ Nicky [#1]

der kleine Postschalter auf dem Dorf hat eben einiges übrig gelassen.

Ich denke, was übrig blieb war entweder Volkseigentum = Staatseigenrum oder direkt im Eigentum des DDR Staates.

Als die Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik durch beide Parlamente beschlossen wurde, ging dieses Eigentum in das Eigentum der Bundesrepublik (oder Bundespost) über.

Möglicherweise ist die Wegnahme als strafbar anzusehen (Diebstahl, Hehlerware), vermutlich aber auch verjährt.

So wie ich ihn kenne, wird sich unser Jurist noch meldet.

Schöne Grüsse, Richard
 
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