@ bayern klassisch
[#96]Lieber Ralph,
nein, siehe Beiträge
[#42] oder
[#80], da hab ich geschrieben "wurde das Retourrecipis an den Absender übergeben, war das Aufgabsrecipis einzufordern und wurde später zusammen mit dem Abgabsrecipis vernichtet" - man darf das Abgabsrecepis nicht mit dem Aufgabsrecepis verwechseln.
Liebe Grüße,
harald