@ H.G.W.
[#213]"Portopflichtige Dienstsachen" waren unfrei von Behörden verschickte Sendungen, bei denen der Empfänger das Porto (ohne Aufschlag) per Nachporto bezahlen musste - in diesem Fall 20 Pf. Es handelte sich dabei um Sendungen von Behörden, die "im alleinigen Interesse des Empfängers" waren.
Das 'Notopfer Berlin' musste allerdings vom Absender verklebt werden.
Grüße
Harald