@ drkohler
[#28]Der Datenschutz muss seit geraumer Zeit immer und immer wieder für alle möglichen Ausreden herhalten.
Bei Leuten, die Wertgegenstände ausstellen, gibt die Angabe der Wohnadresse in der Tat keinen wirklichen Sinn, aber das nicht aus datenschutzrechtlichen Erwägungen. Für eine Kontaktaufnahme reichen heute Name und E-Mail-Adresse (wobei der Name meist nur zur Zuordnung der Sammlung dient und nicht erforderlich ist).