Thema: Die Angebote der Firmengruppe Gavia, Primus und Thomas Schantl Verlag
angim Am: 09.12.2023 06:16:00 Gelesen: 1020# 37@  
Der eingeprägte Nominalwert bei Goldmünzen soll einen Schutz vor einem staatlichen Goldverbot darstellen bzw. suggerieren.

Es hat in der Vergangenheit schon Verbote für privaten Goldbesitz gegeben: Deutschland von 1923 bis 1955, USA während der Weltwirtschaftskrise ...

Bei Barren ist in der Regel keine Nominale angegeben (Ausnahme Münzbarren). Die Ausweisung als Gesetzliches Zahlungsmittel soll angeblich vor einem Goldverbot schützen.

Während der Goldverbote wurden allerdings auch die Münzen zu einem staatlich festgesetzten Kurs eingezogen (Goldmark bzw. Golddollar).

Lediglich Goldschmuck in einem gewissen Rahmen durfte man besitzen.

Viele Grüße
Thomas
 
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