Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
nagel.d Am: 09.12.2023 11:54:06 Gelesen: 2443# 41@  
@ Polarpost040 [#30]

Um die Frage Nummer 4 in dem Beitrag konkreter zu beantworten und die damit verbundene Adressänderung des BDPh. Das Haus der Philatelie war oder ist im Besitz (Eigentümer) der Stiftung der Philatelie. Der BDPh ist Mieter in diesem Objekt. Der Mietvertrag wurde aus Kostengründen seitens des Mieters gekündigt (so habe ich das in der HV aufgefasst).

Formal sprechen wir hier von zwei unterschiedlichen juristischen Personen. Natürlich verbindet man das eine mit dem anderen, da sowohl in der Stiftung als auch dem BDPh der selbe Personenkreis namentlich auftaucht und tätig ist, aber dennoch handelt es sich um zwei unterschiedliche Personen und das sollte man hier trennen.

Der Vermieter an der neuen Adresse ist im Haus der Philatelie gleichzeitig neuer Mieter (Stand meiner Erkenntnis).
 
Quelle: www.philaseiten.de
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