Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
drmoeller_neuss Am: 09.12.2023 18:39:04 Gelesen: 2129# 50@  
@ Lars Boettger [#37]

Ein Artikel in der "Philatelie" über die Finanzierung des Ausstellungswesen wäre dringend angebracht, vielleicht unter dem provokanten Artikel "Wer zahlt den Sekt auf Briefmarkenausstellungen".

Der Verband sollte aber die Fakten auf den Tisch legen. "Die Spesen zahlen immer andere, für den Verband fällt nichts an", ist wenig glaubwürdig.

Keine gute Antwort ist "wir bemühen uns". Jeder kennt die Floskel aus dem Arbeitszeugnis, "er bemühte sich, stets pünktlich an seinem Arbeitsplatz zu sein". Auf gut deutsch, der Beurteilte war fast nie pünktlich.

@ Eric Scherer [#47]

Ein klassisches Kommunikationsproblem, das bei der Email-Flut einmal passieren kann. Es hätte Alfred Schmidt nur 30 Sekunden Zeit gekostet, zu schreiben "Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Zur technischen Umsetzung wenden Sie sich bitte an Michael Lenke". Aber in der Hektik einer philatelistischen Veranstaltung fällt schon einmal etwas hinten herunter. Ich kenne das selbst aus meinem Beruf und nehme mir jedes Jahr vor, mich häufiger bei MitarbeiterInnen für Emails zu bedanken.

Vielleicht ist noch ein IBRA-Beleg über, mit dem der BDPh das Malheur mit ein paar netten Worten ausbügeln kann.

@ alle:

Das leidliche Problem des "Verbandsinkasso".

Ich bin in mehreren Vereinen und Arbeitsgemeinschaften Mitglied, und alle haben das Problem mit "Nicht-Zahlern". Für kleine Vereine ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren einfach zu viel Aufwand. Im übrigen ist niemand verpflichtet, seinen Beitrag einziehen zu lassen. Dann muss der Kassierer Mahnbriefe schreiben, und den Gerichtsvollzieher schickt wohl kein Verein los. Viele Satzungen sehen vor, dass ein Mitglied erst nach Anhörung und Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden kann.

Ein besonderer Fall ist der Tod. Viele Satzungen sehen die Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Tod vor. Wenn ein Mitglied kurz vor Weihnachten stirbt, wird es mit der Meldung knapp.

Wir können als Ortsverein auch keine "Lebensbescheinigungen" abfragen. Viele Sammelfreunde tauchen auf den Vereinstreffen nie auf. Die Hinterbliebenden haben nach dem Tod viel Arbeit, den Nachlass zu ordnen. Da steht die Abmeldung beim Briefmarkensammlerverein nicht an erster Stelle. Im übrigen wissen die Verwandten häufig gar nicht, wo sie sich hinwenden sollen. Da wird beim Aufräumen eine Ausgabe der "Philatelie" gefunden und die Geschäftstelle angeschrieben, um die Vereinsmitgliedschaft zu kündigen. Warum kann der BDPh nicht den betroffenen Ortsverein anschreiben? So viele Mitglieder sterben zum Glück auch nicht.

Es muss ein fairer Ausgleich zwischen Ortsvereinen und Landesverbänden und dem BDPh gefunden werden. Vielleicht in der Form, dass die Meldefrist Anfang Januar unbedingt einzuhalten ist und Nach(ab)meldungen bis zum 30. April akzeptiert werden, aber mit einem "Verspätungszuschlag" von 10 Euro pro nachgemeldetes Mitglied. Die Ortsvereine wären weiterhin motiviert, die Meldungen pünktlich abzugeben, und für Einzelfälle (!) muss nicht der volle Verbandsbeitrag abgedrückt werden.

50 Beiträge redaktionell verschoben aus dem Thema "Heilbronner Philatelisten Verein: Austritt aus Landesverband Südwest und BDPh!"
 
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