Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
chris63 Am: 10.12.2023 01:58:01 Gelesen: 1869# 51@  
@ drmoeller_neuss [#50]

Ein besonderer Fall ist der Tod. Viele Satzungen sehen die Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Tod vor. Wenn ein Mitglied kurz vor Weihnachten stirbt, wird es mit der Meldung knapp.

Die Satzung ist hier irrelevant. Der Gesetzgeber hat die Beendigung der Mitgliedschaft mit dem Tod eindeutig bestimmt.

In Vereinen ist der Tod der häufigste Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft geht nicht auf die Erben über, die Erben sind auch nicht verpflichtet eine Meldung abzusetzen.

Für das dem Tod folgende Kalenderjahr/Beitragsjahr bestehen keine Verpflichtungen mehr. Warum melden die meisten Erben die Verstorbenen trotzdem ab, erstens moralische Verpflichtung und zweitens erstatten alle (zumindest die ich kenne) Vereine, Versicherungen usw die Beiträge anteilig kurz nach dem Zeitpunkt der Meldung.

Insofern ist der oben geschilderte Fall wohl nur ein bedauerlicher Einzelfall, sofern es um gestorbene und nicht ausgetretene Mitglieder geht. Das Problem liegt in der fragwürdigen Struktur, Ortsvereinsmitglieder zahlen Beiträge an den Verband, sind aber nicht Mitglieder, und das ganze verknüpft mit einem Zwangsabo.

Das Problem ließe sich ganz einfach lösen - Trennung von Beitrag und Zeitschrift. Der an den Verband abzuführende Beitrag wäre dann gering, ließe sich staffeln - Vereine mit bis zu 10/25/50 Mitgliedern usw zahlen x Beitrag.

Meldungen der Ortsvereine an den LV zum 8.1. des Jahres wären nicht nötig, sind auch jetzt nicht nötig, da hilft ein Blick in die Beitragsordnung: LV führen die Beiträge in drei gleichen Raten zum 1.4, 1.7., 1.10 ab, sowie einer Schlussrate (mit Korrekturmeldungen) ab.

Die Beitragsordnung sieht bei Eintritten nach dem 1.7. des Jahres einen hälftigen Beitrag vor, dies logisch verknüpft bei einem Todesfall - hälftige Beitragserstattung bei Todesfall vor dem 1.7, 6 Monate bis zur Schlussrate sollten doch ausreichen um die Meldung zu verarbeiten.
 
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