Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
Polarpost040 Am: 10.12.2023 18:51:34 Gelesen: 1516# 54@  
@ nagel.d [#52]

Viele Vereine haben in ihrer Satzung stehen, dass der Jahresbeitrag z.B. erst bis zum 31. März bezahlt werden muss. Erst dann kann der Kassierer anfangen zu mahnen. Das wird er aber nicht immer gleich am 1. April machen, denn als Ehrenamtlicher muss er das mit Beruf und Familie, eigenem Urlaub usw. vereinbaren. Dann dauert es weitere Wochen, bis eine Zahlung kommt oder auch nichts, also keine Zahlung und keine Antwort. Das kann vielfältige Gründe haben, z.B. lange Krankheit, langer Kur- oder Krankenhausaufenthalt, Demenz oder auch Arbeitsüberlastung im Beruf (Hobby steht ganz hintenan und die Verpflichtung zur Beitragszahlung wird übersehen oder verschoben und dann vergessen).

Es folgt dann eine zweite Mahnung und danach vielleicht ein Anruf. Oft klappt es, aber oft auch nicht. Dann hört man z.B., dass das Mitglied per E-Mail gekündigt habe, aber es ist keine Mail beim Vorstand angekommen. Oder man hört von Angehörigen, dass das Mitglied ein Pflegefall geworden ist oder sogar nicht mehr lebt, was bei der üblichen Altersstruktur in Briefmarkenvereinen gar nicht so selten ist.

Sicherlich kann man auch scharf schießen und Mitglieder bei Nichtzahlung sofort aus dem Verein ausschließen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. So kann man Mitglieder, die gerne weiterhin im Verein bleiben wollen, verprellen und regelrecht aus dem Verein treiben. Das wäre eine Situation, welche nicht im Interesse der Vereine und Verbände liegen kann.

Laut Protokoll des LV Norddeutschland zum Landesverbandstag vom 2.4.2023 wurde bekannt gegeben, dass 2022 insgesamt vier Vereine mit zusammen 118 Mitgliedern aus dem Verband ausgetreten sind. Weitere 73 Einzelmitglieder verlor der Verband zum Teil sicherlich durch Tod, aber auch aus anderen Gründen, die mir nicht bekannt sind. Von zuvor (Jahresende 2021) 1129 Mitgliedern waren zum Jahresende 2022 nur noch 938 übrig, was ein Minus von 17 % ist.

Fakt ist doch, dass Vereine, wie der große Heilbronner Verein aus Unzufriedenheit mit den Verbänden aus selbigen austreten. Die oftmals berechtigte Kritik sollten die Verbände sich dringend zu Herzen nehmen, um weitere Austritte zu vermeiden.

Dazu gehört ganz sicher die Frist 8. Januar.

Zitat aus [#52]:

Ich bin da der Meinung der Ortsverein bekommt eher mit wenn eines seiner Mitglieder verstirbt als der Landes-/Bundesverband oder eine überregionale Arbeitsgemeinschaft. Und da liegt es in der Hand des Verantwortlichen diese Meldung weiterzuleiten

Erfahrungsgemäß kommen zu den Tauschtreffen und Mitgliederversammlungen nur ein Bruchteil (10-15 %) und fast immer die gleichen Mitglieder. In einer Kleinstadt bekommt man vielleicht irgendwie noch mit, wenn ein Mitglied verstorben ist. In Großstädten wie Hamburg, Frankfurt oder München sieht das anders aus. Aktiv Todesanzeigen zu durchforsten kann ja wohl nicht ernsthaft vom Verband erwartet werden! Mein Verein hat ca. 100 Mitglieder gleichmäßig in ganz Deutschland und sogar in Europa verteilt. Wie viele Tageszeitungen müsste man hier durchforsten ? Und nicht jeder Verstorbene wird mit einer Todesanzeige bedacht.
 
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