Thema: BDPh, Landesverbände, Ortsvereine, Mitglieder: Was sie tun könnten u. sollten
chris63 Am: 10.12.2023 21:53:14 Gelesen: 1400# 58@  
@ nagel.d [#57]

Präzisierung, wir hatten nur ein Beispiel mit der Meldefrist für Ortsvereine an den LV Südwest bis 8.1. des Jahres.

Wie andere Landesverbände die Meldefristen für ihre Ortsvereine regeln ist mir unbekannt.

Die Raten in gleicher Höhe zum 1.4, 1.7, 1.10 des Jahres beziehen sich auf die Zahlungen der Landesverbände an den BDPH.

Ende des Jahres werden die ersten 3 Raten in gleicher Höhe für das folgende Jahr geschätzt und festgelegt. Mit der Schlussrate werden dann die Unterschiede zwischen Schätzung am Ende des Vorjahres und dem Istbestand des laufenden Jahres ausgeglichen.

Es ging nur darum aufzuzeigen, das keine Notwendigkeit für eine Meldung mit der genauen Mitgliederanzahl zum 8.1. des Jahres besteht.

Und, sofern das Beispiel wahr ist, wie Gegeneinander statt Miteinander gepflegt wird.

Nachtrag: Satzung LV Bayern § 6.1
Die Mitgliedsvereine des LV (Bayern) zahlen einen Jahresbeitrag, berechnet entsprechend der Zahl ihrer Vereinsmitglieder am 30.11
 
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